Häufige Fragen- meine Antworten

Ziehen Sie eine Behandlung in Betracht und haben Sie dazu Fragen? Hier finden Sie meine Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wie melde ich mich an?

Sie können mir am einfachsten eine E-Mail schreiben. Eine spezielle Zuweisung durch den Hausarzt ist in der Regel nicht notwendig, ausser Sie sind im Hausarztmodell bzw. Managed Care versichert. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie unsicher sind. Unter Umständen kann eine ärztliche Zuweisung medizinisch sinnvoll sein.

Welche Altersgruppen behandeln Sie?

Psychiatrisch-psychotherapeutisch behandle ich junge Erwachsene (18+) bis ins Senium. Bei Familientherapien / systemischen Themen behandle ich auch Adoleszente.

Bei Neurofeedback behandle ich vom Kindesalter bis ins Senium.

Was geschieht beim Erstgespräch?

Wir vereinbaren eine erste Sitzung zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Klärung Ihres Anliegens.
Dieses dauert für eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung, ein Coaching und für eine Behandlung mit Neurofeedback ca. 60-90 Minuten.
Danach finden je nach Bedarf noch ein bis zwei Folgegespräche statt, in denen es um eine vertiefte Klärung Ihrer Bedürfnisse geht. Anschliessend bekommen Sie von mir eine erste Rückmeldung/Einschätzung, und bei gegenseitiger Passung wird der weitere Therapieplan aufgestellt, in dem es um Punkte, wie z.B. die Folgenden geht:

  • Wie lautet ein erstes Problemverständnis, eine Diagnose?
  • Welche Behandlungsoptionen bestehen?
  • Braucht es eine Therapie, welche Methoden kommen in Frage?
  • Ist der Einsatz von Medikamenten angezeigt?
  • Wie lange ist die ungefähre Therapiedauer?
  • Braucht es weitere somatische Abklärungen (z.B. EEG, Blutwerte, bildgebende Verfahren,…)?

Was soll ich zum Erstgespräch mitbringen?

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch ihre Krankenkassenausweis, medizinische Unterlagen (Arztberichte, Laborbefunde, Befunde von Bildgebungen, Liste Substanzen/Medikamente auf die Sie allergisch reagieren) sowie die Medikamente die Sie regelmässig einnehmen mit.

Warum läuft, wenn ich anrufe, ständig der Anrufbeantworter?

Wenn ich gerade in Therapiesitzungen bin, möchte ich bei der therapeutischen Arbeit nicht gestört werden – Sie sind bestimmt auch froh, wenn während Ihrer Therapiestunde nicht alle fünf Minuten das Telefon klingelt! In der Praxis hat es sich bewährt, dass Sie mir eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten schicken, und ich dann versuche so rasch wie möglich darauf zu antworten.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?

Meine psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen können über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden. Es handelt sich um eine Pflichtleistung der Grundversicherung. Vorbehalten bleibt der Selbstbehalt von 10% und die Jahresfranchise. Einige Medikamente werden von der Krankenkasse nicht übernommen, resp. es besteht keine Übernahmepflicht der Kasse. Dies trifft auch für einzelne Leistungen zu (z.B. Teilbeträge bei Spitex-Unterstützung, Therapien, die sehr intensiv über längere Zeit anhalten, ärztliche Zeugnisse, etc.).

Die Kosten für ein Coaching oder eine Supervision, welche nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dient, gelten nicht als Pflichtleistung der Grundversicherung und sind privat zu tragen.

Die Kosten für eine Behandlung mit Neurofeedback werden (noch) nicht von der Grundversicherung gedeckt. Einzelne Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten – es lohnt sich deshalb, nachzufragen! Falls Sie nicht über eine solche Zusatzversicherung verfügen, sind die Kosten für die Behandlung privat zu tragen.

Die Kostenübernahme für SIM-zertifizierte (Swiss Insurance Medicine) psychiatrische Gutachten oder Arztberichte im Rahmen von z.B. Rekursverfahren sind jeweils individuell zu vereinbaren (je nach Auftraggeber über IV, SUVA oder Selbstzahler).

Falls Sie dies wünschen, können Sie alle Rechnungen auch als Selbstzahler (keine Beteiligung der Krankenkasse) begleichen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass vereinbarte Termine verbindlich sind. Ist es Ihnen nicht möglich zum vereinbarten Termin zu kommen, muss dieser mindestens 48 Stunden im Voraus per Mail abgesagt werden. Jede verpasste, oder nicht fristgerecht abgemeldete Konsultation wird Ihnen in Rechnung gestellt (je nach ausgefallenem Zeitaufwand ab 100 CHF).

Wie viele Therapiestunden werden von der Krankenkasse vergütet?

Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem Leiden des Patienten. Die ersten 40 Stunden werden von der Krankenkasse, sofern eine medizinische Indikation zu Behandlung besteht, in der Regel direkt übernommen. Ist danach eine weitere Behandlung notwendig, stelle ich an den Vertrauensarzt der jeweiligen Krankenkasse einen Antrag, damit die Therapie fortgesetzt werden kann. In begründeten Fällen ist dies normalerweise problemlos möglich.

Braucht es Medikamente?

Manchmal sind Medikamente, sogenannte Psychopharmaka, ein wichtiges Werkzeug, um die Genesung zu unterstützen und Leiden zu lindern. Welche Medikamente in Frage kommen, welche Wirkungen und eventuell Nebenwirkungen zu erwarten sind und mit welcher Einnahmedauer gerechnet werden muss, klären wir in der Sprechstunde ausführlich gemeinsam ab. Schlussendlich entscheiden Sie, ob sie die Medikamente einnehmen wollen – für mich ist es jedoch sehr wichtig, dass wir eventuelle Sorgen und Ängste betreffend Medikamenteneinnahme offen besprechen können, um einen optimalen Behandlungsweg für Sie auszuwählen.

Wie lautet die neue Datenschutzerklärung ab dem 01. September 2023?

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05. Juni 2023